Berufsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente

Berufsunfähigkeitsrente

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Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente

 
Abschaffung der gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
 
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde per Gesetz zum 01.01.2001 von der Erwerbsminderungsrente abgelöst. Bei der neu eingeführten Erwerbsminderungsrente hat der erlernte Beruf, abgesehen von wenigen Ausnahmen bei älteren Versicherten - > näheres hier, praktisch keine Bedeutung mehr.
 
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente - wer hat überhaupt Anspruch ?
 
Die Voll-Erwerbsminderungsrente wird bei einem "Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" von weniger als 3 Stunden pro Tag erbracht. Die Teil-Erwerbsminderungsrente bekommt, wer ein "Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" zwischen 3 und 6 Stunden täglich erbringt.
 
Die neue Erwerbsminderungsrente - die durchschnittlichen Rentenbezüge
 
Die zweistufige Erwerbsminderungsrente ist kaum mehr als ein Notgroschen. Die durchschnittliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente betrug bei männlichen Neurentnern Euro 769 und bei Frauen Euro 654. Die teilweise Erwerbsminderungsrente für Männer betrug Euro 435 und für Frauen Euro 329. - Stand Dez 2003 / Quelle VDR -
 
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente - Hinzuverdienst
 
Sollte neben dem Rentenbezug eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden, so gelten Einkommenshöchstgrenzen. Diese werden ganz individuell für einen jeden berechnet. Nicht immer löst ein Hinzuverdienst auch die volle Kürzung der EMR aus. Hat der Versicherte eine private Berufsunfähigkeitsrente stellt die Leistung aus dieser versicherung keinen Hinzuverdienst dar und nimmt somit keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

 
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