Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente
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Abschaffung der gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente |
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| Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde per Gesetz zum 01.01.2001 von der
Erwerbsminderungsrente abgelöst. Bei der neu eingeführten Erwerbsminderungsrente hat der erlernte Beruf, abgesehen
von wenigen Ausnahmen bei älteren Versicherten - > näheres hier, praktisch keine Bedeutung mehr. |
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Gesetzliche Erwerbsminderungsrente - wer hat überhaupt Anspruch ? |
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| Die Voll-Erwerbsminderungsrente wird bei einem "Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" von weniger
als 3 Stunden pro Tag erbracht.
Die Teil-Erwerbsminderungsrente bekommt, wer ein "Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" zwischen 3 und 6 Stunden
täglich erbringt. |
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Die neue Erwerbsminderungsrente - die durchschnittlichen Rentenbezüge |
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| Die zweistufige Erwerbsminderungsrente ist kaum mehr als ein Notgroschen. Die durchschnittliche Höhe der vollen
Erwerbsminderungsrente betrug bei männlichen Neurentnern Euro 769 und bei Frauen Euro 654. Die teilweise Erwerbsminderungsrente
für Männer betrug Euro 435 und für Frauen Euro 329. - Stand Dez 2003 / Quelle VDR - |
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Gesetzliche Erwerbsminderungsrente - Hinzuverdienst
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| Sollte neben dem Rentenbezug eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden, so gelten Einkommenshöchstgrenzen. Diese werden ganz
individuell für einen jeden berechnet. Nicht immer löst ein Hinzuverdienst auch die volle Kürzung der EMR aus. Hat der Versicherte
eine private Berufsunfähigkeitsrente stellt die Leistung aus dieser versicherung keinen Hinzuverdienst dar und nimmt somit keinen
Einfluss auf die Höhe der gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
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VDABBAKW_1666 23.02.2012-08:07:38
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